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Recht - Gesetze - Soziales
Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf 100 Euro (für berufsbedingte
Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt angerechnet.
Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine Ausbildungsvergütung von 600 Euro,
werden 500 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste
dann statt 700 Euro nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.)
Wie hoch ist der Kindesunterhalt, wenn das volljährige
Kind in Ausbildung ist und eine eigene Wohnung hat?
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt,
beträgt 990,- Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 930 Euro
Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Haben die Eltern gemeinsam ein höheres Einkommen, so dass sich daraus auch ein
höherer Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie mehr zahlen. Die 930 Euro
sind nur der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich der
Ausbildungsvergütung.
Die Miete für die eigene Wohnung muss das volljährige Kind von den 930 Euro selbst
leisten. In dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag von 410 Euro für die Mieter
einkalkuliert.
Anrechnung Kindergeld bei Auszubildenden
Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt, können die Eltern das auch in
Abzug bringen.
Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung 700 Euro Ausbildungsgeld, müssen die
Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kindergeld direkt an das Kind
ausgezahlt wird.
Bei einer Ausbildungsvergütung von 600 Euro plus 250 Kindergeld ergibt sich nur noch
ein Unterhaltsbedarf: 180 Euro.
500 Euro (600 -100) plus 250 Euro sind 750 Euro. 930 Euro minus die 750 Euro ergeben
180 Euro. Diese 180 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen
aufteilen.
Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten
Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung
wohnt. Jedenfalls dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen. Nur, wenn die Eltern
keinen Unterhalt zahlen, weil das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann kann
das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann
einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Kindesunterhalt, wenn das Kind Ausbildungsgeld erhält
Wie wird die Ausbildungsvergütung angerechnet?
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