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Recht - Gesetze - Soziales
Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf 100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt angerechnet. Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine Ausbildungsvergütung von 600 Euro, werden 500 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 700 Euro nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.)

Wie hoch ist der Kindesunterhalt, wenn das volljährige

Kind in Ausbildung ist und eine eigene Wohnung hat?

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 990,- Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 930 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Haben die Eltern gemeinsam ein höheres Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie mehr zahlen. Die 930 Euro sind nur der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich der Ausbildungsvergütung. Die Miete für die eigene Wohnung muss das volljährige Kind von den 930 Euro selbst leisten. In dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag von 410 Euro für die Mieter einkalkuliert.

Anrechnung Kindergeld bei Auszubildenden

Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug bringen. Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung 700 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Bei einer Ausbildungsvergütung von 600 Euro plus 250 Kindergeld ergibt sich nur noch ein Unterhaltsbedarf: 180 Euro. 500 Euro (600 -100) plus 250 Euro sind 750 Euro. 930 Euro minus die 750 Euro ergeben 180 Euro. Diese 180 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen aufteilen. Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen. Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Kindesunterhalt, wenn das Kind Ausbildungsgeld erhält

Auszubildende bei der Arbeit im Restaurant

Wie wird die Ausbildungsvergütung angerechnet?

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neues Unterhaltsrecht 2025
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Kindesunterhalt, wenn das

Kind Ausbildungsgeld

erhält

Auszubildende bei der Arbeit im Restaurant Auszubildende bei der Arbeit im Restaurant
Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf 100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt angerechnet. Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine Ausbildungsvergütung von 600 Euro, werden 500 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 700 Euro nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.)

Wie hoch ist der

Kindesunterhalt, wenn das

volljährige Kind in Ausbildung

ist und eine eigene Wohnung

hat?

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 930,- Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 930 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Haben die Eltern gemeinsam ein höheres Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie mehr zahlen. Die 930 Euro sind nur der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich der Ausbildungsvergütung. Die Miete für die eigene Wohnung muss das volljährige Kind von den 930 Euro selbst leisten. In dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag von 410 Euro für die Mieter einkalkuliert.

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Auszubildenden

Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug bringen. Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung 700 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Bei einer Ausbildungsvergütung von 600 Euro plus 250 Kindergeld ergibt sich nur noch ein Unterhaltsbedarf: 180 Euro. 500 Euro (600 -100) plus 250 Euro sind 750 Euro. 930 Euro minus die 750 Euro ergeben 180 Euro. Diese 180 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen aufteilen. Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen. Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
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