Kindesunterhalt, wenn das
Kind Ausbildungsgeld
erhält
Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf
100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie
Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt
angerechnet.
Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine
Ausbildungsvergütung von 600 Euro, werden 500
Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein
Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 700 Euro
nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.)
Wie hoch ist der
Kindesunterhalt, wenn das
volljährige Kind in Ausbildung
ist und eine eigene Wohnung
hat?
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes,
das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 930,-
Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam
mindestens 930 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt
sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Haben die Eltern gemeinsam ein höheres
Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer
Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen
sie mehr zahlen. Die 930 Euro sind nur der Betrag,
der mindestens gezahlt werden muss. Immer
abzüglich der Ausbildungsvergütung.
Die Miete für die eigene Wohnung muss das
volljährige Kind von den 930 Euro selbst leisten. In
dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag
von 410 Euro für die Mieter einkalkuliert.
Anrechnung Kindergeld bei
Auszubildenden
Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind
ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug
bringen.
Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung
700 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar
keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das
Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird.
Bei einer Ausbildungsvergütung von 600 Euro plus
250 Kindergeld ergibt sich nur noch ein
Unterhaltsbedarf: 180 Euro.
500 Euro (600 -100) plus 250 Euro sind 750 Euro.
930 Euro minus die 750 Euro ergeben 180 Euro.
Diese 180 Euro müssen sich die Eltern im
Verhältnis zu ihrem Einkommen aufteilen.
Wenn die Eltern das Kindergeld
erhalten
Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das
Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls
dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen.
Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil
das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat,
dann kann das Kindergeld auch direkt an das Kind
ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann
einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
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