Übertragung Aufsichtspflicht
Keine Altersbeschränkung gibt es für die
Aufsichtspflicht bei geistig oder körperlich
eingeschränkten Kindern.
Kinder unter 3 Jahre
Kinder unter 3 Jahren müssen ständig beaufsichtigt
werden.
Kinder über 3 Jahre
Kinder über 3 Jahre müssen nicht ständig
beaufsichtigt werden. Aber Eltern oder andere
Aufsichtspersonen müssen immer schnell handeln
können, wenn Gefahr abzusehen ist.
Kinder ab 7 Jahre
Kinder im Alter ab 7Jahren müssen nicht ständig
überwacht werden. Sie müssen auch draußen ohne
ständige Aufsicht spielen können.
Was heißt Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht gehört zum Sorgerecht.
•
die Pflege des Kindes
•
die Erziehung
•
die Bestimmung des Aufenthaltes
•
die Beaufsichtigung
Die Aufsichtspflicht gilt bis zur
Volljährigkeit des Kindes
Zur Aufsichtspflicht gehört die Pflicht:
•
Gefahren für das Kind verhindern oder
vermeiden
•
Kinder über mögliche Gefahren aufklären
•
darauf achten, dass Kinder Verbote und
Warnungen einhalten
Haftung für Schäden bei
Verletzung der Aufsichtspflicht
Für Schäden, die entstanden sind, haftet die
aufsichtspflichtige Person. Außer, die
Aufsichtsperson kann nachweisen, dass der
Schaden auch entstanden wäre, wenn das Kind
richtig beaufsichtigt worden wäre.
Haften Kinder für Schäden?
Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind für einen
Schaden, denen sie anderen zugefügt haben, nicht
verantwortlich und deswegen nicht haftbar.
Kinder vom 7. bis zum 10.Lebensjahr sind
für fahrlässig verursachte Schäden nicht
verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall mit
einem Kraftfahrzeug oder Schienenfahrzeuge
entstanden sind.
7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst
verantwortlich, wenn sie die notwendige Einsicht
haben und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln.
Das gilt auch für 7 bis 10-Jährige im
Straßenverkehr, wenn sie den Schaden vorsätzlich
herbeigeführt haben.
Schädigt das Kind einen Dritten, muss die
Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch,
wenn sich das Kind verletzt.
Eltern haften nur für Schäden
ihrer minderjährigen Kinder,
wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.
Haben Sie pflichtgemäß gehandelt, haften die
Kinder (je nach Alter) selbst oder niemand kann in
Haftung genommen werden, weil gesetzlich eine
Haftung der Kinder ausgeschlossen ist. Der
Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen oder
kann eventuell seine Versicherung in Anspruch
nehmen.
Aufsichtspflicht verletzt
Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn
sie ihre Kinder ab einem Alter von 7 Jahren nicht
ständig kontrollieren, wenn diese draußen vor dem
Haus spielen.
Eltern haben nicht für Fehlverhalten ihrer Kinder
automatisch einzustehen, sondern, sie haften nur
dann, wenn ihnen ein eigenes Verschulden
vorgeworfen werden kann, nämlich die Verletzung
ihrer Aufsichtspflichten.
Aufsichtspflicht verletzt- Zahlt
die Versicherung?
Die Versicherung zahlt meistens nur dann, wenn
die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Denn, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt
wurde, können Eltern (Lehrer, andere
Verpflichtete, usw) nicht haftbar gemacht
werden. Sie müssen keinen Schadensersatz
zahlen und deswegen muss auch die
Versicherung nicht einspringen.
Beispiel: geht ein 8 jähriges Kind mit seiner
Mutter in ein Einkaufsgeschäft und schmeißt in
Begleitung der Mutter eine teure Vase des
Ladenbesitzers herunter, dann muss die Mutter
den Schaden nicht ersetzen. Sie hat ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzt. Im Grunde
genommen müsste das Kind den Schaden
selbst ersetzen.
Der Ladeninhaber könnte sich einen
Vollstreckungstitel besorgen und diesen bei dem
Kind vollstrecken, wenn dieses volljährig ist und
eigenes Geld verdient. Meistens zahlen die
Eltern den Schaden aber freiwillig für ihr Kind.
Zu prüfen wäre natürlich hier auch, ob die
Versicherung (Haftpflichtversicherung) zahlt.
Wenn das Kind also mitversichert ist.
§
§
AMK Rechtsportal
Bis zu welchem Alter der
Kinder besteht eine
Aufsichtspflicht?
im Sonderangebot bis zum:
17,90 nur 12,30 €
neues Unterhaltsrecht 2025