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Recht - Gesetze - Soziales

Müssen Bürgergeld- Empfänger Unterhalt zahlen?

Das Bürgergeld zählt als Einkommen. Wenn es das einzige Einkommen ist, was der Unterhaltspflichtige zum Leben erhält, führt das nicht zu einer Unterhaltspflicht. Weil sein Existenzminimum nicht durch die Unterhaltszahlung angegriffen werden darf. Der Bürgergeldbescheid reicht aus, um die Zahlungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen nachzuweisen.

Pflicht zum Arbeiten bei Unterhaltspflichten

Ein unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um eine Tätigkeit aufzunehmen zu können, so dass auch Unterhalt gezahlt werden kann. Ansonsten kann ein Gericht ein fiktives Einkommen berechnen und zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichten. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Es muss auch auf Stellenangebote reagiert werden. Wenn eine geringfügige Beschäftigung zumutbar ist, aber nicht genutzt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden.
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neues Unterhaltsrecht 2025
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Unterhaltsberechnungen

Arbeitspflicht um Kindesunterhalt zahlen zu können

Nur, wenn noch nicht einmal der Mindesunterhalt gezahlt werden kann, muss sich der Unterhaltspflichtige um eine besser bezahlte Arbeit kümmern. Er kann sogar aufgefordert werden, eine weniger qualifizierte Tätigkeit anzunehmen, wenn diese besser bezahlt wird. (Das Problem hierbei. Dass so eine Arbeit wohl selten zu finden ist) Auch ein Umzug in eine andere Stadt kann verlangt werden, wobei hier die persönlichen Verhältnisse auch eine Rolle spielen. Zum Beispiel der Umgang mit den Kindern. Genauso kann verlangt werden, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Hier müsste der Arbeitgeber aber zustimmen.

Pflicht zur Arbeit bei Selbständigkeit

Erarbeitet der Unterhaltspflichtige aus einer selbständigen Tätigkeit wenig Gewinn, kann nach 2 Jahren die Pflicht bestehen, als Angestellter zu arbeiten. Aber immer nur dann, wenn der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht gezahlt werden kann.

Unterhalt zahlen bei Arbeitslosigkeit

Gibt ein Unterhaltspflichtiger seinen Arbeitsplatz ohne nachvollziehbaren Grund auf, wird so gerechnet, als hätte er weiterhin dieses Einkommen, und muss dann weiterhin nach dem alten Gehalt Unterhalt zahlen. Verliert der Unterhaltsschuldner seinen Arbeitsplatz schuldhaft, dann sind ihm weiterhin die alten Einkünfte anzurechnen. Wer seine Arbeit nur aufgibt, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, muss mit einem Strafverfahren wegen Entziehung der Unterhaltspflicht rechnen.

Arbeitspflicht bei Trennungs- und Ehegattenunterhalt

Während des Trennungsjahres muss ein Ehegatte, der vorher nicht gearbeitet hat, auch dann nicht arbeiten. Hat er nur halbtags gearbeitet, muss er dann nicht in Vollzeit arbeiten. Wenn die Ehe aber nur kurz war und es keine gemeinsamen Kinder gibt, dann kann auch schon nach 6 Monaten eine Arbeitsaufnahme verlangt werden. Beim Trennungsunterhalt besteht auch keine Pflicht, ab dem dritten Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes in Vollzeit arbeiten zu gehen. Es kann hier erst einmal nur die Pflicht zur Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bzw. eine Halbtagstätigkeit bestehen.

Arbeitsaufnahme nach der Scheidung

Nach der Scheidung ist der geschiedene Ehegatte aber zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, wenn er nicht wegen Kinderbetreuung oder aus Alters- oder Krankheitsgründen arbeiten kann.

Unterhaltsanspruch, trotz Kinderbetreuung:

Bis das jüngste Kind nicht drei Jahre alt ist, kann nicht verlangt werden, dass der Unterhaltsberechtigte einer Tätigkeit nachgeht, auch nicht halbtags. Das gilt auch für den Fall, dass Ganztagskindergärten Plätze frei haben. Arbeitet er dennoch, können ihm diese Einkünfte nur zur Hälfte angerechnet werden. Pflicht zur Arbeit ab dem 3. Lebensjahr des Kindes Ist das jüngste Kind 3 Jahre alt, besteht aber die Verpflichtung zu einer Vollzeit-Tätigkeit. Aber auch nur dann, wenn eine Kinderbetreuung möglich ist. Folgende Bemühungen um einen Arbeitsplatz können verlangt werden: die Meldung beim Arbeitsamt zusätzlich Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle mindestens eine Bewerbung pro Tag berufsfremde Tätigkeiten annehmen.
Urteile dazu: Den neuen Lebensgefährten arbeiten zu lassen und die Hausmannsrolle übernehmen, ist unzumutbar für die Unterhaltsberechtigten. Das gilt für den Fall, wenn bspw. der Kindesvater seine Arbeit aufgibt und den Haushalt führt und seine neue Lebensgefährtin arbeiten geht. Weil er damit beabsichtigt, dann kein Einkommen zu haben, um keinen Unterhalt zu zahlen. Hier kann er aber gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Weigert sich ein Unterhaltspflichtiger an einer Umschulung teilzunehmen, kann er zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet werden. Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld werden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Arbeitslosen ermittelt. Trotzdem kann sich ein Unterhaltspflichtiger nicht allein durch den Hinweis auf den Bezug von Arbeitslosengeld seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen. Denn auch vom Arbeitslosengeld muss möglicherweise Unterhalt gezahlt werden. Ein Unterhaltspflichtiger darf seine Bewerbungen auf die heimatliche Region beschränken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, in welcher anderen Gegend seine Chancen, eine Hilfsarbeiterstellung zu erlangen, besser wären. Nach langen Ehen, bei denen ein Partner nicht berufstätig war, kann es auch nicht zumutbar sein, sofort eine Vollzeittätigkeit nachzugehen.

Ab welchem Alter der Kinder kann die Mutter zur Arbeit verpflichtet sein?

Die Mütter müssen nach dem neuen Recht früher in ihren Beruf zurückkehren. Bisher gab es eine pauschale Altersgrenze: Geschiedene Mütter mussten erst nach dem 8. Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Diese Grenze existiert nicht mehr. Grundsätzlich wird ab dem dritten Geburtstag des Kindes verlangt, dass die Mutter wieder einer Berufstätigkeit nachgeht. Verlangt werden kann das aber nur, wenn die Mutter auf Unterhalt angewiesen ist. Egal ob vom Exmann oder vom Staat. Hat sie genügend Vermögen, um selbst für den Unterhalt zu sorgen, kann sie natürlich nicht dazu gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Die Pflicht zu arbeiten muss aber der Billigkeit entsprechen. Ist das Kind krank? gibt es Möglichkeiten der Kinderbetreuung? Gibt es einen Kindergartenplatz für das Kind? War die Mutter früher schon mit Kind berufstätig?

Grundschulkinder

Sind die Kinder erst 7 und 10 Jahre alt, ist dem Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten eine Vollzeitstelle anzunehmen. Denn die Arbeitspflicht ist abhängig von Kriterien wie: Entwicklungsstörungen oder Schulschwierigkeiten des Kindes, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, Beschäftigungschancen des Betreuenden. Zwischen dem 11. und dem 15. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar, ab dem 16. Lebensjahr eine Vollzeitstelle
Wenn Grundschulkinder in einer Ganztagsschule betreut werden können, muss die Mutter Vollzeit arbeiten, bevor sie Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes verlangen kann. Es wird also immer geprüft, ob eine Betreuungsmöglichkeit ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht. Und auch, ob aus psychologischer Sicht, nichts dagegen spricht, das Kind auswärts betreuen zu lassen.

Wiederverheiratete Mutter muss Nebenjob annehmen

Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen Nebenbeschäftigung annehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Das gilt auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als Hausfrau und Mutter nicht arbeitet. Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist.
Foto, Mutter und KInd sitzen auf einer Parkbank
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Empfänger Unterhalt

zahlen?

Das Bürgergeld zählt als Einkommen. Wenn es das einzige Einkommen ist, was der Unterhaltspflichtige zum Leben erhält, führt das nicht zu einer Unterhaltspflicht. Weil sein Existenzminimum nicht durch die Unterhaltszahlung angegriffen werden darf. Der Bürgergeldbescheid reicht aus, um die Zahlungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen nachzuweisen.

Pflicht zum Arbeiten bei

Unterhaltspflichten

Ein unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um eine Tätigkeit aufzunehmen zu können, so dass auch Unterhalt gezahlt werden kann. Ansonsten kann ein Gericht ein fiktives Einkommen berechnen und zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichten. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Es muss auch auf Stellenangebote reagiert werden. Wenn eine geringfügige Beschäftigung zumutbar ist, aber nicht genutzt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden.
Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Gerichtskosten/Rechner Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt zum Download
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Unterhaltsberechnungen

Arbeitspflicht um

Kindesunterhalt zahlen zu

können

Nur, wenn noch nicht einmal der Mindesunterhalt gezahlt werden kann, muss sich der Unterhaltspflichtige um eine besser bezahlte Arbeit kümmern. Er kann sogar aufgefordert werden, eine weniger qualifizierte Tätigkeit anzunehmen, wenn diese besser bezahlt wird. (Das Problem hierbei. Dass so eine Arbeit wohl selten zu finden ist) Auch ein Umzug in eine andere Stadt kann verlangt werden, wobei hier die persönlichen Verhältnisse auch eine Rolle spielen. Zum Beispiel der Umgang mit den Kindern. Genauso kann verlangt werden, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Hier müsste der Arbeitgeber aber zustimmen.

Pflicht zur Arbeit bei

Selbständigkeit

Erarbeitet der Unterhaltspflichtige aus einer selbständigen Tätigkeit wenig Gewinn, kann nach 2 Jahren die Pflicht bestehen, als Angestellter zu arbeiten. Aber immer nur dann, wenn der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht gezahlt werden kann.

Unterhalt zahlen bei

Arbeitslosigkeit

Gibt ein Unterhaltspflichtiger seinen Arbeitsplatz ohne nachvollziehbaren Grund auf, wird so gerechnet, als hätte er weiterhin dieses Einkommen, und muss dann weiterhin nach dem alten Gehalt Unterhalt zahlen. Verliert der Unterhaltsschuldner seinen Arbeitsplatz schuldhaft, dann sind ihm weiterhin die alten Einkünfte anzurechnen. Wer seine Arbeit nur aufgibt, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, muss mit einem Strafverfahren wegen Entziehung der Unterhaltspflicht rechnen.

Arbeitspflicht bei Trennungs-

und Ehegattenunterhalt

Während des Trennungsjahres muss ein Ehegatte, der vorher nicht gearbeitet hat, auch dann nicht arbeiten. Hat er nur halbtags gearbeitet, muss er dann nicht in Vollzeit arbeiten. Wenn die Ehe aber nur kurz war und es keine gemeinsamen Kinder gibt, dann kann auch schon nach 6 Monaten eine Arbeitsaufnahme verlangt werden. Beim Trennungsunterhalt besteht auch keine Pflicht, ab dem dritten Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes in Vollzeit arbeiten zu gehen. Es kann hier erst einmal nur die Pflicht zur Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bzw. eine Halbtagstätigkeit bestehen.

Arbeitsaufnahme nach der

Scheidung

Nach der Scheidung ist der geschiedene Ehegatte aber zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, wenn er nicht wegen Kinderbetreuung oder aus Alters- oder Krankheitsgründen arbeiten kann.

Unterhaltsanspruch, trotz

Kinderbetreuung:

Bis das jüngste Kind nicht drei Jahre alt ist, kann nicht verlangt werden, dass der Unterhaltsberechtigte einer Tätigkeit nachgeht, auch nicht halbtags. Das gilt auch für den Fall, dass Ganztagskindergärten Plätze frei haben. Arbeitet er dennoch, können ihm diese Einkünfte nur zur Hälfte angerechnet werden. Pflicht zur Arbeit ab dem 3. Lebensjahr des Kindes Ist das jüngste Kind 3 Jahre alt, besteht aber die Verpflichtung zu einer Vollzeit-Tätigkeit. Aber auch nur dann, wenn eine Kinderbetreuung möglich ist. Folgende Bemühungen um einen Arbeitsplatz können verlangt werden: die Meldung beim Arbeitsamt zusätzlich Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle mindestens eine Bewerbung pro Tag berufsfremde Tätigkeiten annehmen.
Urteile dazu: Den neuen Lebensgefährten arbeiten zu lassen und die Hausmannsrolle übernehmen, ist unzumutbar für die Unterhaltsberechtigten. Das gilt für den Fall, wenn bspw. der Kindesvater seine Arbeit aufgibt und den Haushalt führt und seine neue Lebensgefährtin arbeiten geht. Weil er damit beabsichtigt, dann kein Einkommen zu haben, um keinen Unterhalt zu zahlen. Hier kann er aber gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Weigert sich ein Unterhaltspflichtiger an einer Umschulung teilzunehmen, kann er zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet werden. Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld werden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Arbeitslosen ermittelt. Trotzdem kann sich ein Unterhaltspflichtiger nicht allein durch den Hinweis auf den Bezug von Arbeitslosengeld seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen. Denn auch vom Arbeitslosengeld muss möglicherweise Unterhalt gezahlt werden. Ein Unterhaltspflichtiger darf seine Bewerbungen auf die heimatliche Region beschränken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, in welcher anderen Gegend seine Chancen, eine Hilfsarbeiterstellung zu erlangen, besser wären. Nach langen Ehen, bei denen ein Partner nicht berufstätig war, kann es auch nicht zumutbar sein, sofort eine Vollzeittätigkeit nachzugehen.

Grundschulkinder

Sind die Kinder erst 7 und 10 Jahre alt, ist dem Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten eine Vollzeitstelle anzunehmen. Denn die Arbeitspflicht ist abhängig von Kriterien wie: Entwicklungsstörungen oder Schulschwierigkeiten des Kindes, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, Beschäftigungschancen des Betreuenden. Zwischen dem 11. und dem 15. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar, ab dem 16. Lebensjahr eine Vollzeitstelle

Ab welchem Alter der Kinder

kann die Mutter zur Arbeit

verpflichtet sein?

Die Mütter müssen nach dem neuen Recht früher in ihren Beruf zurückkehren. Bisher gab es eine pauschale Altersgrenze: Geschiedene Mütter mussten erst nach dem 8. Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Diese Grenze existiert nicht mehr. Grundsätzlich wird ab dem dritten Geburtstag des Kindes verlangt, dass die Mutter wieder einer Berufstätigkeit nachgeht. Verlangt werden kann das aber nur, wenn die Mutter auf Unterhalt angewiesen ist. Egal ob vom Exmann oder vom Staat. Hat sie genügend Vermögen, um selbst für den Unterhalt zu sorgen, kann sie natürlich nicht dazu gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Die Pflicht zu arbeiten muss aber der Billigkeit entsprechen. Ist das Kind krank? gibt es Möglichkeiten der Kinderbetreuung? Gibt es einen Kindergartenplatz für das Kind? War die Mutter früher schon mit Kind berufstätig?
Wenn Grundschulkinder in einer Ganztagsschule betreut werden können, muss die Mutter Vollzeit arbeiten, bevor sie Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes verlangen kann. Es wird also immer geprüft, ob eine Betreuungsmöglichkeit ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht. Und auch, ob aus psychologischer Sicht, nichts dagegen spricht, das Kind auswärts betreuen zu lassen.

Wiederverheiratete Mutter muss

Nebenjob annehmen

Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen Nebenbeschäftigung annehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Das gilt auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als Hausfrau und Mutter nicht arbeitet. Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist.
Foto, Mutter und KInd sitzen auf einer Parkbank