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Recht - Gesetze - Soziales

Ehegattenunterhalt bei Zusammenleben mit neuem

Partner

Foto, Frau umarmt einen Mann

Ehegattenunterhalt, wenn der Expartner mit einem

neuen Partner zusammenlebt

Das Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner kann zu einer Verwirkung oder Verringerung des Unterhaltsanspruchs führen: Wenn eine Unterhaltsgemeinschaft mit einem neuen Partner besteht und der neue Partner freiwillig für den Unterhalt des Ehepartners aufkommt. Wenn seit mindestens zwei Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. Die Beziehung muss seit mindestens 2 Jahren bestehen. Es ist nicht immer Bedingung, dass die Partner der neuen Lebensgemeinschaft auch tatsächlich zusammenleben. Hat der neue Partner noch eine eigene Wohnung, kommt es darauf an, ob diese nur wegen des Unterhalts nicht aufgegeben wird. Dann kann der Unterhaltsanspruch nämlich entfallen. Anhaltspunkte für eine verfestigte Beziehung können sein: gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Teilnahme an Familienfeiern, gemeinsames Auftreten als Paar in der Öffentlichkeit.

Wann gilt es nicht als neue Lebensgemeinschaft?

Wenn die Partner der neuen Lebensgemeinschaft in verschiedenen Wohnungen leben, weil

sie kein Zusammenleben wünschen.

Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nur angenommen werden, wenn die Partner bestätigen, dass sie auch in Zukunft finanziell füreinander einstehen wollen. Anzeichen für eine Lebensgemeinschaft Wenn aus einer neuen Beziehung, welche schon mehr als zwei Jahre besteht, ein neues Kind hervorgeht. Bei einer Versorgung durch den neuen Partner, kann der Unterhalt vom Expartner möglicherweise ganz ausgeschlossen werden.

Wer muss das Zusammenleben beweisen?

Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, ohne dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt und versorgt er den neuen Partner den Haushalt, ist auch sein Einkommen anzurechnen. Bsp: Die geschiedene Frau erhält von Ihrem Exmann 800 Euro monatlich Ehegattenunterhalt. Die geschiedene Frau macht ihren neuen Partner den Haushalt (mit dem sie keine eheähnliche Beziehung führt). Für diese Leistung könnten ihr praktisch 200 Euro monatlich zustehen. Der Exmann müsste nur noch 600 Euro Unterhalt zahlen. Wenn der Ex- Partner einen neuen Partner hat, kann es eventuell vorteilhaft für ihn sein, weil sich seine Unterhaltszahlungen reduzieren könnte. Weil es in bestimmten Fällen sein kann, dass es zur Anrechnung von bestimmten Leistungen, wie erwähnt, kommt.

Eine solche Anrechnung bleibt aber aus, wenn der neue Lebensgefährte auf Grund seiner

eigenen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage wäre, die erbrachten Leistungen zu

vergüten.

Urteil:

Eine Frau lebt seine vielen Jahren von ihrem Mann getrennt, ist aber noch nicht geschieden. Sie verlangt immer noch Unterhalt von ihrem Expartner. Der Mann hat dagegen geklagt und recht bekommen. Denn die Frau lebte schon in einer neuen festen Beziehung. Mit diesem Mann hat sie sogar eine Immobilie erworben. Die Frau hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Kein Unterhaltsanspruch/ Urteile

Neue Lebensgemeinschaft und dreijähriges Kind: Eine Mutter hat keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Es ist einem Unterhaltspflichtigen unzumutbar, seinem früheren Ehepartner Unterhalt weiterzuzahlen, wenn sich dieser einem neuen Partner zugewandt hat und das als eheähnliche Verbindung anzusehen ist. Es genügt auch ein Verhältnis, das einem eheähnlichen Verhältnis gleichkommt, insbesondere wenn sich die Partner ständig im Alltag unterstützen, die Freizeit zusammen verbringen und eine gemeinsame Zukunft planen.

Kein Unterhaltsanspruch gegen den Expartner nach Umzug wegen

Zusammenleben mit neuen Partner

Eine Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen ihren Exmann, wenn sie bereits mehr als 1 Jahr mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. wenn der Unterhaltsberechtigte nur deshalb von der Eheschließung mit dem neuen Partner absieht, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Eine Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen langjährigen Zusammenlebens mit einem neuen Partner kommt nur beim nachehelichen Unterhalt und nicht schon beim Trennungsunterhalt vor der Scheidung in Betracht. Nur über einen Partnerschaftsvertrag können nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft Unterhaltsansprüche bestehen. Nämlich dann, wenn es im Partnervertrag vereinbart wurde. In einer eheähnlichen Gemeinschaft gibt es nach einer Trennung kein Zugewinnausgleich.
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Ehegattenunterhalt bei

Zusammenleben mit

neuem Partner

Foto, Frau umarmt einen Mann

Ehegattenunterhalt, wenn der

Expartner mit einem neuen

Partner zusammenlebt

Das Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner kann zu einer Verwirkung oder Verringerung des Unterhaltsanspruchs führen: Wenn eine Unterhaltsgemeinschaft mit einem neuen Partner besteht und der neue Partner freiwillig für den Unterhalt des Ehepartners aufkommt. Wenn seit mindestens zwei Jahren eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. Die Beziehung muss seit mindestens 2 Jahren bestehen. Es ist nicht immer Bedingung, dass die Partner der neuen Lebensgemeinschaft auch tatsächlich zusammenleben. Hat der neue Partner noch eine eigene Wohnung, kommt es darauf an, ob diese nur wegen des Unterhalts nicht aufgegeben wird. Dann kann der Unterhaltsanspruch nämlich entfallen. Anhaltspunkte für eine verfestigte Beziehung können sein: gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Teilnahme an Familienfeiern, gemeinsames Auftreten als Paar in der Öffentlichkeit.

Wann gilt es nicht als neue

Lebensgemeinschaft?

Wenn die Partner der neuen Lebensgemeinschaft

in verschiedenen Wohnungen leben, weil sie kein

Zusammenleben wünschen.

Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nur angenommen werden, wenn die Partner bestätigen, dass sie auch in Zukunft finanziell füreinander einstehen wollen. Anzeichen für eine Lebensgemeinschaft Wenn aus einer neuen Beziehung, welche schon mehr als zwei Jahre besteht, ein neues Kind hervorgeht. Bei einer Versorgung durch den neuen Partner, kann der Unterhalt vom Expartner möglicherweise ganz ausgeschlossen werden.

Wer muss das Zusammenleben

beweisen?

Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, ohne dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt und versorgt er den neuen Partner den Haushalt, ist auch sein Einkommen anzurechnen. Bsp: Die geschiedene Frau erhält von Ihrem Exmann 800 Euro monatlich Ehegattenunterhalt. Die geschiedene Frau macht ihren neuen Partner den Haushalt (mit dem sie keine eheähnliche Beziehung führt). Für diese Leistung könnten ihr praktisch 200 Euro monatlich zustehen. Der Exmann müsste nur noch 600 Euro Unterhalt zahlen. Wenn der Ex- Partner einen neuen Partner hat, kann es eventuell vorteilhaft für ihn sein, weil sich seine Unterhaltszahlungen reduzieren könnte. Weil es in bestimmten Fällen sein kann, dass es zur Anrechnung von bestimmten Leistungen, wie erwähnt, kommt.

Eine solche Anrechnung bleibt aber aus, wenn der

neue Lebensgefährte auf Grund seiner eigenen

wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage wäre,

die erbrachten Leistungen zu vergüten.

Urteil:

Eine Frau lebt seine vielen Jahren von ihrem Mann getrennt, ist aber noch nicht geschieden. Sie verlangt immer noch Unterhalt von ihrem Expartner. Der Mann hat dagegen geklagt und recht bekommen. Denn die Frau lebte schon in einer neuen festen Beziehung. Mit diesem Mann hat sie sogar eine Immobilie erworben. Die Frau hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.
Unterhaltsberechnungen

Kein Unterhaltsanspruch/ Urteile

Neue Lebensgemeinschaft und dreijähriges Kind: Eine Mutter hat keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Es ist einem Unterhaltspflichtigen unzumutbar, seinem früheren Ehepartner Unterhalt weiterzuzahlen, wenn sich dieser einem neuen Partner zugewandt hat und das als eheähnliche Verbindung anzusehen ist. Es genügt auch ein Verhältnis, das einem eheähnlichen Verhältnis gleichkommt, insbesondere wenn sich die Partner ständig im Alltag unterstützen, die Freizeit zusammen verbringen und eine gemeinsame Zukunft planen.

Kein Unterhaltsanspruch

gegen den Expartner nach

Umzug wegen

Zusammenleben mit neuen

Partner

Eine Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen ihren Exmann, wenn sie bereits mehr als 1 Jahr mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. wenn der Unterhaltsberechtigte nur deshalb von der Eheschließung mit dem neuen Partner absieht, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Eine Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen langjährigen Zusammenlebens mit einem neuen Partner kommt nur beim nachehelichen Unterhalt und nicht schon beim Trennungsunterhalt vor der Scheidung in Betracht. Nur über einen Partnerschaftsvertrag können nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft Unterhaltsansprüche bestehen. Nämlich dann, wenn es im Partnervertrag vereinbart wurde. In einer eheähnlichen Gemeinschaft gibt es nach einer Trennung kein Zugewinnausgleich.
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