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AMK Rechtsportal
Gütergemeinschaft und
Gütertrennung
Was ist eine Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft kommt alles in einen
Topf. Es gibt nur noch das Gesamtvermögen der
beiden Ehegatten. Das einzelne Vermögen jedes
Partners wird zum gemeinschaftlichen Vermögen.
Das gilt auch für Wertgegenstände, Haushalt, Auto
und Immobilien, die jeder Partner auch schon vor
der Ehe hatte. Auch persönliche Sachen fließen in
das Gesamtvermögen.
Dinge die während der Ehe erwirtschaftet wurden,
kommen zum gemeinsamen Vermögen hinzu. Auch
wenn Partner etwas einzeln erwirtschaftet haben.
Die Gütergemeinschaft muss
notariell beurkundet werden
Das passiert durch einen Ehevertrag, im dem
die Gütergemeinschaft eingetragen wird. Das
gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und
der Frau werden gemeinschaftliches Vermögen und
Eigentum beider Ehegatten.
Was gehört nicht zur
Gütergemeinschaft?
Dazu gehören nicht:
- Gegenstände, die im Ehevertrag ausgeschlossen
wurden. Denn Im Ehevertrag können bestimmte
Güter, Rechte und Vermögen ausgeschlossen
werden, die nicht in das Gesamtvermögen fließen
sollen.
Auch eine Erbschaft gehört nicht zur
Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser bestimmt
hat, dass diese nur dem einem Partner gehören
soll.
Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern
Grundstücke, Immobilien, Wohnungen oder Häuser,
kann den Eltern ein Anspruch auf Rückübertragung
zustehen, wenn die Ehe der Kinder aufgelöst wird.
Die Gütergemeinschaft endet
durch Scheidung
Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei
denn, es wurde die fortgesetzte Gütergemeinschaft
vereinbart.
Ohne Ehevertrag
Ohne Ehevertrag gelten automatisch die
gesetzlichen Regelungen. Das ist dann der
gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.
.
Gütertrennung
•
Auch die Gütertrennung muss notariell
beurkundet werden. Es gibt eine Trennung der
Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner.
•
Beide Partner bleiben Eigentümer des
Vermögens vor der Ehe und des Vermögens,
welches während der Ehe erwirtschaftete und
erworben wurde.
•
Nur Gebrauchsgüter, wie das gemeinsame
Auto, die Wohnung, der Hausrat und
gemeinsame Ersparnisse, bleiben von der
Gütertrennung ausgeschlossen. Diese werden
bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.
Vorteile der Gütertrennung
1.
Die Ehepartner haben kein Mitspracherecht bei
der Verwendung des Vermögens des jeweils
anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei
verfügen ohne das Einverständnis des anderen
einholen zu müssen.
2.
Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines
Partners findet nicht statt. Jeder behält das,
was ihm gehört.
Nachteile der Gütertrennung
Es muss praktisch immer BUCH GEFÜHRT
werden, dass erworbene Dinge, die während der
Ehe dazukommen, richtig den Ehepartnern
zugeordnet werden. Damit es bei einer Scheidung
keine Unklarheiten gibt.
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