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Haushaltsaufteilung nach
einer Scheidung
Der Anspruch auf Hausrat
Der Anspruch auf den gemeinsamen Haushalt
kann verfallen, wenn ein Partner vor und nach
einer Trennung nie Interesse daran gezeigt, etwas
vom Haushalt haben zu wollen.
Hausratsaufteilung bei
Scheidung
Hausrat, der beiden Ehegatten gehört, soll
zwischen beiden Partnern gerecht verteilt werden.
werden (§ 8 HausratsVO).
Was gehört nicht zum
gemeinsamen Hausrat
Nicht zum Hausrat gehören beispielsweise
persönliche Gegenstände:
•
Kleidung,
•
Schmuck, Andenken
•
Münzsammlung
•
Werkzeug usw.
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Haushaltsgegenstände
herausverlangen
Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder die ihm
allein gehörenden Hausratsgegenstände vom
anderen Partner herausverlangen. Das sind meisten
Gegenstände, die ein Partner schon vor der Ehe
hatte. Zum Beispiel Möbel.
Haushaltsaufteilung während
der Trennung
Während der Trennung gibt es nur eine vorläufige
Haushaltsaufteilung. Überlässt ein Partner dem
anderen Ehegatten während dieser Zeit den
kompletten Hausrat, hat er einen Anspruch auf
Nutzungsentschädigung. Die Höhe dieser
Nutzungsentschädigung richtet sich nach den
Einkommensverhältnissen.
Die Höhe dieser Entschädigung hängt von den
beiderseitigen Einkommens- und
Vermögensverhältnissen ab. Es muss allerdings ein
Antrag bei Gericht gestellt werden, wenn eine
Nutzungsentschädigung nicht freiwillig gezahlt wird.
Der Hausrat soll gleichmäßig verteilt werden. Nur
wenn das nicht möglich ist und ein deutlicher
Wertunterschied vorliegt, kommt eine
Ausgleichszahlung in Betracht.
Hausrat, der während einer bestehenden ehelichen
Lebensgemeinschaft erworben wurde, fällt nicht in
den Zugewinn und wird auch geteilt.
Muster Zugewinnausgleich
neues Unterhaltsrecht 2025