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Recht - Gesetze - Soziales

Kindergeld für volljährige Kinder/ ab 18 Jahre

Kind liest ein Buch auf dem Sofa
Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Es gibt keine Einkommensgrenze mehr. Bis zum Ende des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld ohne weitere Bedingungen gezahlt. Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Eltern müssen das Kindergeld nicht an das Kind weitergeben. Es ist bereits in dem Betrag in der Düsseldorfer Tabelle enthalten.

Kindergeld wird auch über nach dem 18. Lebensjahr gezahlt

wenn:

zwischen zwei Ausbildungen für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten wenn ein Kind nachweislich keinen Ausbildungsplatz finden kann wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst leistet wenn Kinder sich nachweislich um einen Arbeitsplatz bemühen Ein Kind das in der ersten Berufsausbildung ist aber schon verheiratet ist, bis zum 25. Lebensjahr Bis zum 21. Lebensjahr wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist.

eigenes Einkommen des Kindes bei der Kindergeldzahlung

In der ersten Berufsausbildung oder Studium wird ein Nebeneinkommen des Kindes nicht angerechnet. Bei einer Zweitausbildung darf das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, damit Kindergeld weiterhin gezahlt wird.

Kindergeld direkt an das Kind zahlen?

Wenn das Kind keinen Unterhalt von den Eltern bekommt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind gezahlt werden, wenn es schon einen eigenen Haushalt hat. Dafür muss bei der Familienkasse ein Antrag gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Es können auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzung ist, der Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind im selben Haushalt wohnt.

Kindergeld, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt

Wenn das Kind volljährig ist und im eigenen Haushalt lebt, bekommt der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhaltsbetrag zahlt.
Ansonsten steht das Kindergeld für volljährige Kinder demjenigen Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt. Leben die Kinder bei dem Elternteil, der das Kindergeld erhält, dann ist das Kindergeld anzurechnen so dass der andere Elternteil weniger Unterhalt zahlen muss. Das ist in der Düsseldorfer Tabelle aber schon berücksichtigt. (Das Kindergeld hat nämlich immer den Zweck, die Eltern zu entlasten.) Kindergeld wird rückwirkend nur noch bis zu 6 Monate gezahlt.

Die Familienkasse stellt mit Volljährigkeit die Zahlung des Kindergeldes

automatisch ein

Die Eltern müssen rechtzeitig einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Dafür müssen auch Belege vorgelegt werden (Ausbildungsvertrag, Studiumnachweis, Arbeitsvertrag, Bewerbungsschreiben usw.), damit das Kindergeld möglicherweise noch weitergezahlt werden kann.

Kindergeld, wenn kein Ausbildungsplatz gefunden wird

Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn/Studium wird Kindergeld 4 Monate gezahlt. Wenn das Kind eine Ausbildung anfangen will, aber keine Ausbildungsstelle findet, zahlt die Familienkasse das Kindergeld trotzdem erst einmal weiter. Es muss aber nachgewiesen werden, dass sich um einen Ausbildungsplatz bemüht wird. Eine Vereinbarung, wonach der eine Elternteil das Kindergeld bekommt, obwohl die Kinder beim anderen leben, ist unwirksam. Das Kindergeld steht nur dem Partner zu, bei dem die Kinder wohnen.
Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Gerichtskosten/Rechner Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt zum Download
neues Unterhaltsrecht 2025
im Sonderangebot bis zum:
17,90 nur 12,30 €
Kindergeld für Kinder bei der Bundeswehr Kindergeld wird auch gezahlt, wenn der Wehrdienst mit einer Berufsausbildung verbunden ist. Auch für Zeitsoldaten. Auch für ein anschließendes Studium an der Bundeswehruniversität wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
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Kindergeld für volljährige

Kinder/ ab 18 Jahre

Kind liest ein Buch auf dem Sofa
Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Es gibt keine Einkommensgrenze mehr. Bis zum Ende des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld ohne weitere Bedingungen gezahlt. Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Eltern müssen das Kindergeld nicht an das Kind weitergeben. Es ist bereits in dem Betrag in der Düsseldorfer Tabelle enthalten.
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Kindergeld wird auch über

nach dem 18. Lebensjahr

gezahlt wenn:

zwischen zwei Ausbildungen für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten wenn ein Kind nachweislich keinen Ausbildungsplatz finden kann wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst leistet wenn Kinder sich nachweislich um einen Arbeitsplatz bemühen Ein Kind das in der ersten Berufsausbildung ist aber schon verheiratet ist, bis zum 25. Lebensjahr Bis zum 21. Lebensjahr wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist.

eigenes Einkommen des

Kindes bei der

Kindergeldzahlung

In der ersten Berufsausbildung oder Studium wird ein Nebeneinkommen des Kindes nicht angerechnet. Bei einer Zweitausbildung darf das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, damit Kindergeld weiterhin gezahlt wird.

Kindergeld direkt an das Kind

zahlen?

Wenn das Kind keinen Unterhalt von den Eltern bekommt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind gezahlt werden, wenn es schon einen eigenen Haushalt hat. Dafür muss bei der Familienkasse ein Antrag gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf

Kindergeld?

Es können auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzung ist, der Wohnsitz in Deutschland und dass das Kind im selben Haushalt wohnt.

Kindergeld, wenn das Kind im

eigenen Haushalt lebt

Wenn das Kind volljährig ist und im eigenen Haushalt lebt, bekommt der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhaltsbetrag zahlt.
Ansonsten steht das Kindergeld für volljährige Kinder demjenigen Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt. Leben die Kinder bei dem Elternteil, der das Kindergeld erhält, dann ist das Kindergeld anzurechnen so dass der andere Elternteil weniger Unterhalt zahlen muss. Das ist in der Düsseldorfer Tabelle aber schon berücksichtigt. (Das Kindergeld hat nämlich immer den Zweck, die Eltern zu entlasten.) Kindergeld wird rückwirkend nur noch bis zu 6 Monate gezahlt.

Die Familienkasse stellt mit

Volljährigkeit die Zahlung des

Kindergeldes automatisch ein

Die Eltern müssen rechtzeitig einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Dafür müssen auch Belege vorgelegt werden (Ausbildungsvertrag, Studiumnachweis, Arbeitsvertrag, Bewerbungsschreiben usw.), damit das Kindergeld möglicherweise noch weitergezahlt werden kann.

Kindergeld, wenn kein

Ausbildungsplatz gefunden

wird

Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn/Studium wird Kindergeld 4 Monate gezahlt. Wenn das Kind eine Ausbildung anfangen will, aber keine Ausbildungsstelle findet, zahlt die Familienkasse das Kindergeld trotzdem erst einmal weiter. Es muss aber nachgewiesen werden, dass sich um einen Ausbildungsplatz bemüht wird. Eine Vereinbarung, wonach der eine Elternteil das Kindergeld bekommt, obwohl die Kinder beim anderen leben, ist unwirksam. Das Kindergeld steht nur dem Partner zu, bei dem die Kinder wohnen.
Kindergeld für Kinder bei der Bundeswehr Kindergeld wird auch gezahlt, wenn der Wehrdienst mit einer Berufsausbildung verbunden ist. Auch für Zeitsoldaten. Auch für ein anschließendes Studium an der Bundeswehruniversität wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
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