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Recht - Gesetze - Soziales
Mietminderung wegen abgenutzter Badewanne
Die Verfliesung im Badewannenbereich und die Anbringung einer Badewannenverkleidung
ist eine Wohnwertverbesserung. Ein Vermieter könnte die Miete wegen Modernisierung
erhöhen.
Duschen in der Badewanne muss ohne Schimmelbildung möglich sein. Sonst liegt ein
Mangel vor. Der Mieter ist dann nicht schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung. Er
könnte sogar eine Mietminderung geltend machen. Der Einbau einer Badewanne anstelle
einer Dusche ist keine Modernisierung.
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung.
Nutzbarkeit einer Badewanne
Eine Einschränkung der Nutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und
samstags: rechtfertigt 23 Prozent Mietminderung.
Es kann nicht vorgeschrieben werden, wann ein Mieter duschen oder baden darf. Das gilt
auch nachts.
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Ist in einer Mietwohnung die einzig vorhandene Badewanne nicht nutzbar, dann kann der
Mieter die Miete um 33 Prozent mindern.
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Bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne kann die Miete nur um 3% gemindert
werden. Mietminderung.
Gerichte haben auch folgende Entscheidungen zur
Mietminderung getroffen:
Wenn die Dusche defekt ist und der Boden deswegen nass wird ( 3 Prozent Mietminderung)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht oder abgenutzt ist, weil sie der Mieter über
Jahre nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.
Verschleiß bei Badewannen und Mietminderung
Bei Badwannen, die schon älter sind und auch schon von unterschiedlichen Mietern genutzt wurden,
sind Verschleißerscheinungen ganz normal.
Das für Absplitterungen der Emaille. Denn dadurch entsteht auch der aufgerauhte Untergrund. Der
Vermieter kann für alte aufgerauhte Badewannen keinen Schadensersatz verlangen.
Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich um Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch handelt,
oder um Beschädigungen die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz einbauen der die Wanne verkleinert, ist eine Mietminderung
möglich, obwohl auch eine kürzere Badewanne voll benutzbar ist.
Anspruch auf neue Badewanne
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht erwarten, dass dieser die Badewanne erneuert oder gar eine
neue Wanne einbaut. Auch dann nicht, wenn die Badewanne bereits abgenutzt ist.
Nur, wenn die Badewanne nach weiterer Nutzung dann so weit abgenutzt ist, dass sie gar nicht
mehr in Gebrauch genommen werden kann, muss der Vermieter Abhilfe schaffen.
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