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Recht - Gesetze - Soziales

Namensänderung des Kindes

Foto, zwei Mädchen spielen auf dem Spielplatz Formular, Antrag auf Namensänderung
Antrag auf Namensänderung

Wenn die Eltern verheiratet sind:

Haben Eltern bei der Geburt des Kindes denselben Familiennamen, dann bekommt das Kind diesen Namen auch. Auch dann, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes schon geschieden sind. Wenn die Eltern verschiedene Namen haben, können sie innerhalb eines Monats nach der Geburt den Namen auswählen, den das Kind haben soll. § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Kinder jetzt auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen. Oder später einen Doppelnamen wieder ablegen.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter. Denn diese ist auch erst einmal allein sorgeberechtigt. Ansonsten muss schon vor der Geburt eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Dann kann auch innerhalb eines Monats ein anderer Name bestimmt werden.

Wenn der Nachname des Kindes geändert werden soll:

Ist das Kind 5 Jahre alt, muss das Kind zustimmen. Die Mutter kann ohne Zustimmung des Vaters den Nachnamen des Kindes ändern lassen, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Heiraten die Eltern nach der Geburt des Kindes und haben dann einen gemeinsamen Familiennamen, dann wird dieser Name automatisch auch der Familienname des Kindes.

Namensänderung des Kindes nach einer Scheidung

Nur ausnahmsweise ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Das kann der Fall sein, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Als wichtiger Grund ist hier nicht ausreichend, dass das Kind unangenehme Fragen gestellt bekommt. Oder ständig beantworten muss, warum es einen anderen Namen als die Mutter trägt. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die dem Wohle des Kindes Schaden. Bei Wiederheirat des Elternteils, ist auch ein Doppelname möglich. Bestehend aus dem bisherigen Namen und den neuen Namen der Mutter (Vater). Einer Namensänderung wird normalerweise zugestimmt, wenn der Geburtsname anstößig ist, Kindesmissbrauch vorlag oder der Name mit einer kriminellen Vergangenheit des betroffenen Elternteils verbunden wird.

Die Kosten für die Änderung oder Feststellung eines

Familiennamens betragen 2,50 bis 1.022 Euro, die Gebühr für

die Änderung eines Vornamens 2,50 bis 255 Euro.

Die zuständige Behörde ist in der Regel das Standesamt.

Urteile:

Heiratet eine Mutter wieder, die auch das Sorgerecht hat, kann eine Namensgleichheit des Kindes mit Halb- und Stiefgeschwistern eine Namensänderung zum Wohl des Kindes rechtfertigen. Ist dem Vater eines nicht ehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht übertragen worden, ist er auch berechtigt, dem Kind seinen Namen zu geben. Eine Namensänderung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten ist auch ohne einen Nachteil möglich, wenn der Vater z.B. schon länger keinen Kontakt mehr zum Kind hat. Ein Kind mit deutscher und amerikanischer Staatsangehörigkeit, das als Geburtsname den Familiennamen des amerikanischen Vaters erhalten hat, kann als weiteren Vornamen auch den Mädchennamen der deutschen Mutter führen. Ein Vater, nicht nicht mit der Mutter verheiratet war, die auch das alleinige Sorgerecht hatte, kann dem Kind seinen Namen nicht erteilen, wenn die Mutter verstorben ist.
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Kindes

Wenn die Eltern verheiratet

sind:

Haben Eltern bei der Geburt des Kindes denselben Familiennamen, dann bekommt das Kind diesen Namen auch. Auch dann, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes schon geschieden sind. Wenn die Eltern verschiedene Namen haben, können sie innerhalb eines Monats nach der Geburt den Namen auswählen, den das Kind haben soll. § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Kinder jetzt auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen. Oder später einen Doppelnamen wieder ablegen.

Wenn die Eltern nicht

miteinander verheiratet sind:

Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter. Denn diese ist auch erst einmal allein sorgeberechtigt. Ansonsten muss schon vor der Geburt eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Dann kann auch innerhalb eines Monats ein anderer Name bestimmt werden.

Wenn der Nachname des

Kindes geändert werden soll:

Ist das Kind 5 Jahre alt, muss das Kind zustimmen. Die Mutter kann ohne Zustimmung des Vaters den Nachnamen des Kindes ändern lassen, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Heiraten die Eltern nach der Geburt des Kindes und haben dann einen gemeinsamen Familiennamen, dann wird dieser Name automatisch auch der Familienname des Kindes.
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