§
§
AMK Rechtsportal
zu den Nebenkosten
gehören auch
Müllgebühren
Verteilung der Müllgebühren auf
die Mieter
Der Vermieter kann die Verteilung der Nebenkosten
ändern, wenn er die Müllgebühren gerechter auf die
einzelnen Mietparteien verteilen will. Etwa, wenn
unterschiedlich viele Mieter in den Mietwohnungen
wohnen und dadurch unterschiedlich viel Müll
anfällt.
Die Müllgebühren werden auf alle Mieter in einem
Mehrfamilienhaus verteilt. Dabei muss immer
beachtet werden, dass keine Mieter durch die
Verteilung benachteiligt werden. Die Verteilung kann
erfolgen nach:
•
nach Personenzahl
•
nach Wohnfläche
•
nach Anzahl der Mülltonnen
Beispiel:
Eine Aufteilung nach Personenzahl in einem
Mehrfamilienhaus kann gerechter sein, wenn in
einer Wohnung 5 Personen leben und in einer
anderen Wohnung nur 1 Person. Wenn jeder Mieter
gleich viel Müll verursacht, muss der 5
Personenhaushalt auch mehr zahlen. Das wäre
gerecht.
Würden in diesem Fall die Kosten für den Müll nach
Wohnfläche verteilt werden, würde der Mieter der
alleine wohnt, genauso viel zahlen müssen, wie ein
5 Personenhaushalt.
Zu den Müllgebühren können
gehören:
•
Müllabfuhr,
•
Betrieb von Müllschluckern und
Müllabsauganlagen
•
Entsorgung von Gartenabfällen
•
Reinigung der Tonnen
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die Kosten
für die Müllentsorgung wirtschaftlich angemessen
sind. Also keine unnötige Kosten für die Mieter
anfallen.
Die Größe der Mülltonnen muss dem tatsächlichen
Verbrauch angepasst sein. Zu hoher Restmüll
wegen falscher Trennung muss vermieden werden.
Es muss sichergestellt sein, dass keine fremden
Personen ihren Müll in die eigenen Mülltonnen
werfen. Die Stellpätze für die Mülltonnen dürfen
nicht für jedermann zugänglich sein. Ist das nicht
möglich, müssen Schlösser angebracht werden.
Unternimmt der Vermieter oder der Hausverwalter
nichts, um unnötig hohe Kosten zu senken, dann
müssen Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe
bezahlen.
Der Vermieter muss seinen Mietern auf jeden Fall
eine Restmülltonne und eine Biomülltonne
bereitstellen.
Welche Müllgebühren müssen
Mieter nicht zahlen?
Die Kosten für die Anschaffung von Abfallbehälter,
Mülltonnen und Sammelmüllbehälter dürfen nicht
auf die Mieter verteilt werden.
Sollte der Vermieter bei ständiger Überfüllung der
Müllbehälter nichts unternehmen, verstößt er gegen
den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Mieter können
die Miete dann mindern oder sich Mehrkosten, die
durch eine eigene Entsorgung entstanden sind, vom
Vermieter ersetzen lassen.
neues Mietrecht 2025
19,90 nur 11,40 €
im Sonderangebot bis zum:
Haben Mieter Anspruch auf eine
bestimmte Größe einer
Mülltonne?
Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei
14-tägiger Abfuhr sollte eingehalten werden. Für
einen 4-Personen Haushalt sollte ein 80 Liter
Behälter für den Restmüll zur Verfügung gestellt
werden.
•
Personen: 2
Gesamtvolumen: 80 l
•
Personen: 3
Gesamtvolumen: 120 l
•
Personen: 4
Gesamtvolumen: 160 l
•
Personen: 5
Gesamtvolumen: 200 ln
Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei
14-tägiger Abfuhr sollte eingehalten werden. Für
einen 4-Personen Haushalt sollte ein 80 Liter
Behälter für den Restmüll zur Verfügung gestellt
werden.
•
Personen: 2
Gesamtvolumen: 80 l
•
Personen: 3
Gesamtvolumen: 120 l
•
Personen: 4
Gesamtvolumen: 160 l
•
Personen: 5
Gesamtvolumen: 200 ln
Müllgebühren sind Nebenkosten welche pro Kopf
oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden
können. Im Mietvertrag ist angegeben, nach
welcher Methode die Nebenkosten aufgeteilt
werden.
Vermieter erhalten von der Stadt einen
Abgabenbescheid über die Kosten für den Müll.
Meistens wird nach Größe der Mülltonne
abgerechnet.
Auch wenn behauptet
wird, dass kein Restmüll
anfällt, müssen
Müllgebühren gezahlt
werden.
Weil die Behörden davon ausgehen, dass es
umöglich ist, keinen Müll zu produzieren. Es wird
unterstellt, dass Müll dann in der Toilette entsorgt
wird oder an anderen Orten einfach abgelegt wird.
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die
Größen der Mülltonnen ausreichend sind aber
auch, ob eventuell kleinere Behälter ausreichen,
um die Kosten zu senken.
Ein Mieter, der seine Wohnung wenig nutzt und
wenig Müll verursacht, hat keinen Anspruch auf
Änderung des Verteilungsschlüssels.
Grundgebühren für Müll
Für Müll fällt eine Grundgebühr pro Wohnung und
eine Gebühr pro Leerung einer Tonne an.
•
Bei den Müllgebühren ist die Verteilung der
Kosten nach der Personenzahl gerechter.
•
Für leerstehende Wohnungen muss der
Vermieter die Kosten übernehmen.
•
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine
eigene Mülltonne.
•
Gesetzlich muss der Vermieter eine Restmüll-
und eine Biotonne zur Verfügung stellen. Für
Altpapier gilt das nicht.
•
Der Vermieter kann festlegen, dass die Mieter
für das Rausstellen und Reinholen der
Mülltonnen verantwortlich sind.
Zusatzkosten auf Müllgebühren
über die Nebenkosten
Die Müllgebühren können in jeder Stadt oder
Gemeinde unterschiedlich sein. Sie richten sich der
Größe der Tonne und der Häufigkeit der Leerung.
Manche Abfallunternehmen verlangen auch
zuätzliche Kosten, wenn der Weg zur Tonne
komplizert ist. Beispielsweise durch Treppen oder
einfach nur durch lange Wege zwischen Tonne und
Parkmöglichkeit des Müllautos.
Hier müssen Mieter oder Eigentümer abwägen, ob
sie die Tonnen vorstellen oder die Gebühr zahlen.
Nebenkosten für die Müllabfuhr
Bei einer 14 tägigen Leerung beträgt die
Jahresgebühr ca. 60 bis 90 Euro für eine 60 Liter
Tonne. Je nach Stadt- oder Landkreis.
Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur
Verfügung, kann ein Mieter die Miete mindern.
Jedenfalls dann, wenn er auch Müllgebühren über
die Nebenkosten zahlen muss. Gerichte haben
eine Mietminderung von 5 Prozent anerkannt.
Wenn die Müllbehälter ständig
überfüllt sind
Wenn die Mülltonnen wöchentlich geleert werden,
obwohl diese nie ganz gefüllt sind, dann sollten
Mieter das dem Vermieter oder Hausverwalter
melden.
Der Vermieter muss dann mit der
Entsorgungsfirma eine Vereinbarung treffen, dass
die Mülltonnen beispielsweise nur alle 14 Tage
abgeholt werden. Das senkt die Kosten auch für
die Mieter.
Auf der anderen Seite könnte der Vermieter aber
auch auf einen Rhythmus von 14 Tage auf eine
Woche umstellen, wenn die Mülltonnen ständig
überfüllt sind und dadurch Müll daneben gestellt
wird oder es zu Gestank kommt. Dann müssen
größere Mülltonnen oder mehr Mülltonnen besorgt
werden, oder es muss eben häufiger abgeholt
werden.
Das erhöht aber dann auch den Anteil der
Müllgebühren für die Mieter.