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AMK Rechtsportal
Scheidung, wer bekommt die
gemeinsame Mietwohnung?
Erst einmal haben beide Ehepartner das gleiche
Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Dabei
spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag
unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt. Zieht
ein Partner aus, müssen das die Eheleute
untereinander regeln, wer die Miete in Zukunft
zahlt. Der Partner, der auszieht, haftet auch
weiterhin für die Mietzahlung des Partners mit, der
in der Wohnung bleibt.
Eine Scheidung oder Trennung
ändert den Mietvertrag nicht
•
Wer im Mietvertrag als Vertragspartner steht,
muss weiterhin die Miete zahlen, auch wenn er
auszieht.
•
Haben also beide Partner den Mietvertrag
unterschrieben, haften auch beide weiterhin für
die Mietzahlung.
•
Der ausziehende Partner kann den Vermieter
um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten. Der
Vermieter ist aber nicht verpflichtet, sich darauf
einzulassen. Wenn sich der Vermieter weigert,
seine Zustimmung zur Änderung des
Mietvertrages zu geben ohne nachvollziehbare
Gründe zu haben, besteht aber die Möglichkeit,
diese Zustimmung durch Gerichtsurteil zu
erzwingen.
•
Sollte es passieren, dass der ausgezogene
Partner die Miete zahlen muss, da der andere
die Miete nicht zahlen kann oder will, kann er
sich diese Mietzahlungen vom Expartner
zurückholen. Das auch über eine
Zahlungsklage.
•
Dazu muss aber auch eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden, dass der
Partner, der in der gemeinsamen Wohnung
geblieben ist, sich bereit erklärt hat, die Miete
alleine zu übernehmen.
Wenn sich Partner nicht
einigen können, wer in der
Wohnung bleiben kann?
•
Können sich die Partner nicht einigen, wer die
Mietwohnung nach der Scheidung bekommen
soll, muss das Familiengericht entscheiden.
Dabei wird dann auch berücksichtigt, ob es
gemeinsame Kinder gibt und ob es im
Interesse der Kinder sinnvoller ist, dass diese
in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dass
sie die Schule nicht wechseln müssen, ihren
Freundeskreis nicht verlieren usw….
•
Zieht ein Partner nach der Scheidung freiwillig
aus der gemeinsamen Wohnung aus, hat er
kein Recht, wieder einzuziehen, wenn er das
nicht innerhalb von 6 Monaten tut.
•
Muss man nach der Trennung noch zusammen
wohnen, weil ein Partner so schnell keine
andere Wohnung findet, kann das
Familiengericht einem Partner auf Antrag die
Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen,
wenn das Zusammenwohnen unzumutbar ist.
•
Die einstweilige Anordnung auf
Wohnungszuweisung wird innerhalb weniger
Tage erlassen, ohne dass eine
Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer endgültig,
in der Wohnung bleiben darf, muss aber in
einem normalen Gerichtsverfahren geklärt
werden.
Was passiert mit der
Eigentumswohnung nach der
Trennung?
Wenn beide Ehepartner gemeinsam Eigentümer
einer Wohnung oder eines Hauses sind, dann
muss die Immobilie zusammen verkauft werden
oder ein Partner übernimmt den Eigentumsanteil
des anderen.
Das Gericht darf hier aber nicht bestimmen,
welcher Partner verkaufen oder übertragen muss.
Können sich die Ehepartner nicht über die
Immobilie einigen, bleibt nur die
Teilungsversteigerung. Dann wird die Wohnung
/Haus zwangsversteigert.
Wer hat Anspruch auf die
Mietkaution nach einer
Trennung
Trennt sich ein Paar und nur EINER bleibt in der
gemeinsamen Wohnung wohnen, hat der Partner,
der ausgezogen ist, keinen Anspruch auf
Auszahlung der Mietkaution. Auch dann nicht,
wenn er die Mietkaution allein gezahlt hat.
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Antrag auf Wohnungszuweisung
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