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Recht - Gesetze - Soziales

Kindesunterhalt und Sonderkosten

Formular, Anpassung Unterhalt an den Unterhaltstitel
Anpassung Kindesunterhalt
Foto, zwei kleine Kinder lesen ein Buch

Sonderkosten und Anrechnung an den Kindesunterhalt

Sonderkosten müssen nur in Ausnahmefällen vom anderen Elternteil mitbezahlt werden. Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein: 1. es muss ein größerer Geldbetrag sein (Mindestens der zweifache monatliche Unterhaltsbetrag). 2. Der Sonderbedarf muss nicht vorhersehbar entstehen. Bei anderen Sonderkosten wie z. B. Nachhilfe, muss eventuell ein höherer Kindesunterhalt festgelegt werden. (Das wäre der Fall, wenn feststeht, dass die Nachhilfe über einen längeren Zeitraum notwendig sein wird.)

Computerkosten als Sonderkosten

Ein Computer, um Lernschwierigkeiten eines Kindes auszugleichen, sind kein Sonderbedarf, wenn sie voraussehbar waren und auch vom laufenden Kindesunterhalt finanziert werden konnten. (Das kann der Fall sein, wenn das Kind von Anfang an Lernschwierigkeiten hat. Ein Computer aber erst in der 4. Klasse Sinn machen würde)

Sonderbedarf kann sein:

Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Betreuungskosten ja (wenn eine Betreuung im Kindergarten nicht möglich ist und bspw. eine Tagesmutter gezahlt werden muss, um einer Tätigkeit nachzugehen. Und die Tätigkeit dazu führt, dass der Unterhalt für die Mutter geringer ausfällt, da sie eigenes Einkommen hat. Die Mutter muss auch nachweisen können, dass sie trotz Anspruch, keinen Kindergartenplatz erhalten hat.

Nachhilfe ist regelmäßiger Mehrbedarf

Alleinerziehende können selbst entscheiden, ob ihr Kind Nachhilfe braucht. Der andere Elternteil muss nicht gefragt werden und sich deshalb auch anteilig an den Kosten für eine Nachhilfe beteiligen.

Klassenfahrten als Sonderkosten

Eine Klassenfahrt ist nur Sonderbedarf, wenn sie nicht vom Kindesunterhalt bezahlt werden kann.

Kindergartenbeiträge als Sonderkosten

Die Kosten der Verpflegung im Kindergarten sind im Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten. Ansonsten müssen sich die Eltern die Sonderkosten für den Kindergarten teilen. Wenn Elternteile die Kinder in den Kindergarten geben, weil sie dann weiter berufstätig sein können, müssen sie die Kitagebühren alleine tragen.

Sonderkosten JA/ NEIN

Brillenkosten: ja Kindergartenbeitrag nein. Diese Kosten können aber bei der Berechnung eines eigenen Unterhaltsanspruchs vom Einkommen berücksichtigt werden. Bspw. beim Ehegatten- oder Trennungsunterhalt. Lernmittel: nein Musikausbildung: nein Musikinstrument: nein Privatschule: nein Säuglingserstausstattung: ja Umzugskosten: ja

wenn der Umzug aus sozialen oder schulischen Umständen notwendig ist.

Urlaubskosten: nein Zahnarztkosten: ja (Das betrifft nur Zusatzkosten.) Auslandsstudium: kein Sonderbedarf Internatskosten Ausland: kein Sonderbedarf Kieferorthopädische Behandlungskosten: Sonderbedarf Kommunion, Bewirtungskosten: Sonderbedarf Krankenbehandlungskosten: Sonderbedarf Lern- und Arbeitsmittel: kein Sonderbedarf Mietkaution: Sonderbedarf (das betrifft volljährige Kinder mit eigener Wohnung) Namensänderungskosten: kein Sonderbedarf Sport: kein Sonderbedarf Sonderkosten, die durch einen Sonderbedarf entstehen, werden auf beide Elternteile aufgeteilt.
Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Gerichtskosten/Rechner Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt zum Download
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Sonderkosten

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Sonderkosten und Anrechnung

an den Kindesunterhalt

Sonderkosten müssen nur in Ausnahmefällen vom anderen Elternteil mitbezahlt werden. Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein: 1. es muss ein größerer Geldbetrag sein (Mindestens der zweifache monatliche Unterhaltsbetrag). 2. Der Sonderbedarf muss nicht vorhersehbar entstehen. Bei anderen Sonderkosten wie z. B. Nachhilfe, muss eventuell ein höherer Kindesunterhalt festgelegt werden. (Das wäre der Fall, wenn feststeht, dass die Nachhilfe über einen längeren Zeitraum notwendig sein wird.)

Computerkosten als Sonderkosten

Ein Computer, um Lernschwierigkeiten eines Kindes auszugleichen, sind kein Sonderbedarf, wenn sie voraussehbar waren und auch vom laufenden Kindesunterhalt finanziert werden konnten. (Das kann der Fall sein, wenn das Kind von Anfang an Lernschwierigkeiten hat. Ein Computer aber erst in der 4. Klasse Sinn machen würde)

Sonderbedarf kann sein:

Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Betreuungskosten ja (wenn eine Betreuung im Kindergarten nicht möglich ist und bspw. eine Tagesmutter gezahlt werden muss, um einer Tätigkeit nachzugehen. Und die Tätigkeit dazu führt, dass der Unterhalt für die Mutter geringer ausfällt, da sie eigenes Einkommen hat. Die Mutter muss auch nachweisen können, dass sie trotz Anspruch, keinen Kindergartenplatz erhalten hat.

Nachhilfe ist regelmäßiger

Mehrbedarf

Alleinerziehende können selbst entscheiden, ob ihr Kind Nachhilfe braucht. Der andere Elternteil muss nicht gefragt werden und sich deshalb auch anteilig an den Kosten für eine Nachhilfe beteiligen.

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Sonderkosten

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Kindergartenbeiträge als

Sonderkosten

Die Kosten der Verpflegung im Kindergarten sind im Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten. Ansonsten müssen sich die Eltern die Sonderkosten für den Kindergarten teilen. Wenn Elternteile die Kinder in den Kindergarten geben, weil sie dann weiter berufstätig sein können, müssen sie die Kitagebühren alleine tragen.

Sonderkosten JA/ NEIN

Brillenkosten: ja Kindergartenbeitrag nein. Diese Kosten können aber bei der Berechnung eines eigenen Unterhaltsanspruchs vom Einkommen berücksichtigt werden. Bspw. beim Ehegatten- oder Trennungsunterhalt. Lernmittel: nein Musikausbildung: nein Musikinstrument: nein Privatschule: nein Säuglingserstausstattung: ja Umzugskosten: ja

wenn der Umzug aus sozialen oder schulischen

Umständen notwendig ist.

Urlaubskosten: nein Zahnarztkosten: ja (Das betrifft nur Zusatzkosten.) Auslandsstudium: kein Sonderbedarf Internatskosten Ausland: kein Sonderbedarf Kieferorthopädische Behandlungskosten: Sonderbedarf Kommunion, Bewirtungskosten: Sonderbedarf Krankenbehandlungskosten: Sonderbedarf Lern- und Arbeitsmittel: kein Sonderbedarf Mietkaution: Sonderbedarf (das betrifft volljährige Kinder mit eigener Wohnung) Namensänderungskosten: kein Sonderbedarf Sport: kein Sonderbedarf Sonderkosten, die durch einen Sonderbedarf entstehen, werden auf beide Elternteile aufgeteilt.
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