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AMK Rechtsportal
Übertragung
Aufenthaltsbestimmungsrecht
auf den anderen Elternteil
Wohnort wechseln
Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
hat, kann auch ohne Zustimmung des anderen
Elternteils mit dem Kind den Wohnort wechseln.
Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen
Wohnung ausziehen möchte und dafür keine
Zustimmung des anderen Elternteils hat, muss
einen Antrag auf Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts beim
Familiengericht stellen. Bis das Familiengericht
eine Entscheidung getroffen hat, muss das Kind
erst einmal der gemeinsamen Wohnung bleiben.
Wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das
Kind gegen den Willen des anderen
sorgeberechtigten Elternteils ins Ausland bringen
könnte, wird dem Antrag beim Familiengericht auf
Trennung von Sorgerecht und
Aufenthaltsbestimmungsrecht fast immer
stattgegeben.
Wann kann das
Aufenthaltsbestimmungsrecht
geändert werden?
•
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf
Antrag zu jedem Zeitpunkt festgelegt oder
geändert werden.
•
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur
einem Elternteil übertragen, wenn die Gefahr
einer Kindesentführung besteht.
Sind die Eltern mit der gemeinsamen elterlichen
Sorge nicht einverstanden, dann wird nur einem
Elternteil das alleinige Sorgerecht und das
Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Ein Elternteil ist verpflichtet, nach Trennung und
Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen
Umfang wahrzunehmen, wenn der andere
Elternteil das verlangt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
übertragen
Was heißt
Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht
der Eltern oder eines Elternteils, zu bestimmen, wo
sich das gemeinsame Kind aufhält. Es ist Teil des
Sorgerechts.
Aufenthaltsbestimmung bedeutet, an welchem Ort
und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder
vorübergehend leben soll. Und, wo das Kind
Freizeit und Urlaub verbringt. Sind die Eltern nicht
verheiratet, muss das gemeinsame Sorgerecht auf
Antrag vom Familiengericht auf beide Elternteile
übertragen werden.
Gemeinsames Sorgerecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht haben die Eltern
auch das gemeinsame
Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn sich Eltern um das
Aufenthaltsbestimmungsrecht
streiten
Können sich Eltern nicht einigen, wo das Kind
wohnen soll, kann ein Elternteil das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Dabei wird berücksichtigt, dass ein Kind möglichst
nicht aus seiner gewohnten Umgebung
herausgerissen werden soll oder hin und her
pendelt und nicht weiß, wo es wirklich hingehört.
Soziale Kontakte des Kindes sollen, wenn möglich,
erhalten bleiben. Geschwister sollen nicht
unbedingt auseinander gerissen werden. Der
Hauptwohnsitz, muss der sein, an dem sich das
Kind häufiger aufhält. Ist das nicht möglich, muss
der Wohnsitz herangezogen werden, der qualitativ
eher geeignet ist. (Schule in der Nähe, Freunde
vor Ort usw.)
Das Kind darf aber nicht selbst entscheiden, bei
welchem Elternteil es wohnen möchte. Das
müssen die Eltern zusammen entscheiden.
Können sich die Eltern nicht einigen, muss das
Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei
werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr trotzdem
aber gefragt, wo beim wem sie wollen.
Alleiniges Sorgerecht
Über Schulwechsel des Kindes, Berufswahl,
Einzug in ein Heim oder Wohnen in einem Internat
oder wichtige medizinische Behandlung kann ein
Elternteil nur allein entscheiden, wenn er auch das
alleinige Sorgerecht hat. Hierbei spielt das
Aufenthaltsrecht keine Rolle.
Gemeinsames Sorgerecht aber
alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen trotz
alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts beide
Elternteile bei solchen wichtigen Angelegenheiten
entscheiden.
Allein entscheiden dürfen Elternteile auch
bei gemeinsamen Sorgerecht aber über:
•
Nachhilfeunterricht
•
Mitgliedschaft in einem Verein
•
Ernährung
•
Fernsehen und Internetnutzung
•
Kleidung
•
Umgang mit Freunden
•
Besuch von Veranstaltungen
•
normale medizinische Versorgung
•
Taschengeld
Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen auch nach
Trennung und Scheidung das gemeinsame
Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Erst auf Antrag
kann das geändert werden.
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