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Das Umgangsrecht kann
nicht verweigert werden
Was heißt Umgangsrecht?
Unter Umgangsrecht versteht man das Recht, das
Kind besuchen zu dürfen. Das haben auch andere
nahe Verwandte, z.B. Großeltern oder
Geschwister. Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder
Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt
und verpflichtet.
Wenn das Umgangsrecht
verweigert wird
•
Wenn das Umgangsrecht mit dem Kind ständig
verweigert wird, kann das auch Einfluss auf
den Ehegattenunterhalt haben. Dieser kann
unter Umständen sogar eingestellt werden.
Jedenfalls dann, wenn das Wohl des Kindes
durch die Umgangsverweigerung gefährdet ist.
•
Mütter (Väter) dürfen das Umgangsrecht des
Vaters mit dem Kind nicht verbieten, weil kein
Unterhalt gezahlt wird. Das ist kein rechtlicher
Grund. Der Umgang hat mit der
Unterhaltszahlung nichts zu tun. Und ist
rechtlich immer getrennt zu behandeln.
•
Es liegt im Interesse des Kindes und dient dem
Kindeswohl, wenn die Beziehung zu beiden
Elternteilen aufrechterhalten wird.
.
Antrag auf Umgangsregelung
Wann kann das Umgangsrecht
verweigert werden?
•
Ein leiblicher Vater kann sein Umgangsrecht
verlieren, wenn er den „rechtlichen Vater nicht
anerkennt und somit auch die ganze Familie
des Kindes damit nicht akzeptiert.
•
Wenn das Kind sich auffällig verhält, wenn es
vom anderen Elternteil kommt, bei dem es zu
Besuch war. Aber auch hier sollte zuerst mit
dem Jugendamt gesprochen werden, bevor
das Umgangsrecht verweigert wird.
•
Wenn zwischen dem leiblichen Vater und
seinem Kind keine soziale und familiäre
Beziehung besteht.
•
Bei Misshandlungen.
•
Bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch des
umgangsberechtigten Elternteils.
•
Das Umgangsrecht für längere Zeit zu
verweigern, ist nur in Abstimmung mit dem
Familiengericht möglich.
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Umgangsrecht der Großeltern
Auch Großeltern können ein Umgangsrecht mit
ihren Enkeln erhalten. Sie müssen aber
akzeptieren, dass immer die Eltern vorrangig für
die Erziehung verantwortlich sind. Daran müssen
die Großeltern sich halten.
Mütter dürfen den Kontakt zu
biologischen Vater nicht verweigern, weil
sie den neuen Lebenspartner zum
„Ersatzpapa“ machen möchten.
Das wird nicht von Gerichten akzeptiert, weil es
nur dem Willen der Mutter entspricht und nicht
dem des Kindes. Denn, es ist fast immer zum
Wohle des Kindes und im Sinne des
Familienrechts den Kontakt zum leiblichen Vater
zu erhalten.
Wie soll das
Umgangsrecht ausgeführt
werden?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie der
Umgang mit dem Kind zu gestalten ist. Das
können die Eltern selbst regeln. Nur, wenn die
Eltern sich nicht einigen können, muss das
Gericht eine Regelung festschreiben.
Üblicherweise legen die Gerichte folgende
Umgangsregelungen fest:
•
Kleinkinder: einige Stunden pro Woche
•
Kindergartenkinder: Ein Tag in der Woche oder
zwei Tage alle zwei Wochen
•
Schulkinder: Jedes zweite Wochenende von
Freitagnachmittag bis Sonntagabend.
.
Wenn das Kind den Umgang
nicht will
Normalerweise kann ein Kind erst mit Volljährigkeit
über den Umgang selbst bestimmen. Die Gerichte
gehen davon aus, dass ein Kind ab 12 Jahren aber
diese Entscheidung schon selbst treffen kann.
Elternteile dürfen ein Kind nicht zum Umgang
zwingen, wenn es diesen nicht möchte. Sie sind
aber verpflichtet, den Gründen nachzugehen. Klagt
ein Elternteil auf Umgang, wenn das Kind den
Umgang nicht möchte, wird das Jugendamt prüfen,
ob es der eigene Wille ist oder das Kind
manipuliert wurde.
Muss das Kind für den Umgang
abgeholt werden?
Der Umgangsberechtige muss das Abholen und
Zurückbringen der Kinder übernehmen. Er kann
nicht erwarten, dass ihm die Kinder gebracht oder
bei ihm abgeholt werden.
AMK Rechtsportal
neues Unterhaltsrecht 2025