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Recht - Gesetze - Soziales

Unterhalt für Studenten

Kein Anspruch auf Unterhalt bei ausreichend vorhandenen

BAföG-Leistungen

Ein Kind hat keinen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn das BAföG für den Unterhaltsbedarf ausreichend ist. Auch dann nicht, wenn BAföG nur als Darlehen gezahlt wird. Es kann auch verlangt werden, dass das Kind ein Darlehen in Anspruch nimmt, bevor es Unterhalt fordern kann.
Foto, Studenten lernen zusammen

Eltern können ihre Kinder kontrollieren

Eltern können die Berufsvorbereitung ihrer Kinder überwachen. Sie können Zeugnisse und

Zwischenprüfungsbescheinigungen zur Einsicht verlangen.

Geben die Kinder ihren Eltern keine Infos über den Stand ihrer Ausbildungssuche, können die Eltern die Unterhaltszahlung einstellen. Erfolgt die Auskunft aber nur verspätet, muss die Unterhaltszahlung nachgeholt werden.

Anspruch auf Unterhalt für Studenten

Studenten können Unterhalt beanspruchen, solange sie die durchschnittliche Studiendauer nicht erheblich überschreiten. Es kommt nicht auf die Regelstudiendauer an, sondern auf die durchschnittliche Studiendauer in dem betreffenden Fach. Ist die durchschnittliche Studiendauer überschritten, hängt die weitere Unterhaltspflicht davon ab, was der Grund für die Überschreitung war.

müssen Studenten arbeiten?

Studenten sind verpflichtet zu arbeiten, auch nicht in den Semesterferien.

Unterhaltsbedarf für Studenten

Der Unterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt monatlich 990 €. Darin sind bis 440 € für Warmmiete enthalten. Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern bzw. bei einem Elternteil, dann ist der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Urteile zum Unterhalt Um die Unterhaltskosten zu senken, ist es einem Studenten zuzumuten, sich eine Wohnung am Studienort zu suchen. Dabei sind die Interessen beider Parteien abzuwägen. Ein Student verliert den Unterhaltsanspruch, wenn er die Regelstudienzeit unter Berücksichtigung eines weiteren Examenssemesters verschuldet überschreitet. Eine Studentin, die in der Wohnung ihrer Mutter ein Zimmer beibehält und dort persönliche Habe hat und dort auch polizeilich gemeldet ist, begründet an ihrem auswärtigen Studienort keinen Wohnsitz, sondern behält ihren Wohnsitz am Wohnort der Mutter bei.
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Kein Anspruch auf Unterhalt bei

ausreichend vorhandenen BAföG-

Leistungen

Ein Kind hat keinen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn das BAföG für den Unterhaltsbedarf ausreichend ist. Auch dann nicht, wenn BAföG nur als Darlehen gezahlt wird. Es kann auch verlangt werden, dass das Kind ein Darlehen in Anspruch nimmt, bevor es Unterhalt fordern kann.

Eltern können ihre Kinder

kontrollieren

Eltern können die Berufsvorbereitung ihrer Kinder

überwachen. Sie können Zeugnisse und

Zwischenprüfungsbescheinigungen zur Einsicht

verlangen.

Geben die Kinder ihren Eltern keine Infos über den Stand ihrer Ausbildungssuche, können die Eltern die Unterhaltszahlung einstellen. Erfolgt die Auskunft aber nur verspätet, muss die Unterhaltszahlung nachgeholt werden.

Anspruch auf Unterhalt für

Studenten

Studenten können Unterhalt beanspruchen, solange sie die durchschnittliche Studiendauer nicht erheblich überschreiten. Es kommt nicht auf die Regelstudiendauer an, sondern auf die durchschnittliche Studiendauer in dem betreffenden Fach. Ist die durchschnittliche Studiendauer überschritten, hängt die weitere Unterhaltspflicht davon ab, was der Grund für die Überschreitung war.

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Unterhaltsbedarf für Studenten

Der Unterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt monatlich 990 €. Darin sind bis 440 € für Warmmiete enthalten. Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern bzw. bei einem Elternteil, dann ist der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Urteile zum Unterhalt Um die Unterhaltskosten zu senken, ist es einem Studenten zuzumuten, sich eine Wohnung am Studienort zu suchen. Dabei sind die Interessen beider Parteien abzuwägen. Ein Student verliert den Unterhaltsanspruch, wenn er die Regelstudienzeit unter Berücksichtigung eines weiteren Examenssemesters verschuldet überschreitet. Eine Studentin, die in der Wohnung ihrer Mutter ein Zimmer beibehält und dort persönliche Habe hat und dort auch polizeilich gemeldet ist, begründet an ihrem auswärtigen Studienort keinen Wohnsitz, sondern behält ihren Wohnsitz am Wohnort der Mutter bei.
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