§
§
AMK Rechtsportal
Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keinen oder zu
wenig Unterhalt, kann er vom Jugendamt
Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung ist
nicht mehr, dass das Kind jünger als 12 Jahre ist.
Es wird für Kinder bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.
Es gibt auch keine begrenzte Bezugsdauer mehr.
Es kann also vom 1. bis zum 18. Lebensjahr
gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen
vorliegen.
Der Unterhaltspflichtige muss den
Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Aber nur dann,
wenn er eigentlich zahlungsfähig war, sich aber
geweigert hat, zu zahlen
Der Unterhaltsvorschuss
beträgt:
•
für Kinder von 0 bis 5 Jahre 227 Euro
•
für Kinder von 6 bis 11 Jahre 299 Euro und
•
für Kinder von 12- bis 17 Jahren 394 Euro.
Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren wird
Unterhaltsvorschuss nur gezahlt, wenn man kein
Bürgergeld erhält oder ein eigenes Einkommen von
mindestens 600 Euro hat. „Aufstocker“ erhalten
diesen Vorschuss also auch nicht.
Wer Bürgergeld bekommt, wird vorrangig auch
auch von dort mit allen Sozialleistungen versorgt.
muss Unterhaltsvorschuss
zurückgezahlt werden?
Der Unterhaltspflichtige muss den
Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er
zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn z.B
ein Unterhaltstitel vom Jugendamt oder vom
Gericht vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen
und sich dennoch geweigert hat, zu zahlen.
War er aber auf Grund von geringem Einkommen
oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann
muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss, den
das Jugendamt an die Mutter gezahlt hat, nicht an
das Jugendamt zurückzahlen.
Höhe Unterhaltsvorschuss 2025
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich
immer nach dem Mindestunterhalt.
Kinder haben keinen Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei einem
Elternteil leben, der in eine Lebenspartnerschaft
lebt.
Der Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss ist
ausgeschlossen:
• wenn beide Elternteile zusammenleben
• wenn Stiefelternteile mit im Haushalt leben
• das Kind sich in einem Heim oder in Vollzeitpflege
befindet
• das Kind teilweise von dem anderen Elternteil
betreut wird und bei diesem seinen
Lebensmittelpunkt hat
• der alleinerziehende Elternteil sich weigert,
Auskünfte zu erteilen
• die Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft
nicht mitwirkt
• der andere Elternteil Unterhalt zahlt
• von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei
einem der Elternteile wohnt und jeder der Elternteile
für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes
aufkommt.
Beim Bürgergeld wird der Unterhaltsvorschuss als
Einkommen des Kindes angerechnet.
im Sonderangebot bis zum:
17,90 nur 12,30 €
Unterhaltsrecht 2025
Antrag Unterhaltsvorschuss