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Recht - Gesetze - Soziales

Wie lange müssen Eltern Kindesunterhalt zahlen?

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Ein minderjähriges Kind hat Recht auf Unterhalt, bis es in der Ausbildung ist und eigenes Arbeitseinkommen verdient. Zum Arbeitseinkommen zählt auch eine Ausbildungsvergütung. Und so lange müssen Eltern auch Kindesunterhalt zahlen. Für minderjährige Kinder spielt das Einkommen der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt, keine Rolle. Der Unterhalt richtet sich nur nach der Düsseldorfer Tabelle. Für minderjährige Kinder besteht die Unterhaltspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das Kind selbst für sich sorgen kann. Auch nach der Volljährigkeit kann aber die Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Wenn ein Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein Studium macht. Das gilt auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr. Spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch, falls das Kind keine Behinderung hat.

Was heißt Mindestunterhalt?

Das ist das Minimum, das auf jeden Fall an Unterhalt zu zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil verpflichtet, neben seinem Hauptberuf sogar noch einen Nebenjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht ausreichen um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das kann auch für volljährige Kinder gelten, wenn diese sich noch in der Schulausbildung befinden. Bei volljährigen Kinder müssen sich arbeitslose Eltern besonders um eine Arbeitsstelle bemühen.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten könnte, kann die Unterhaltsberechnung so ausfallen, dass ihm Einkommen angerechnet werden kann, das er in Vollzeit verdienen würde. Jedenfalls dann, wenn bei Teilzeitarbeit der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Das Gericht berechnet den Unterhalt dann danach, was bei Vollzeit verdient werden könnte.

Der Kindesunterhalt ist so lange zu zahlen, bis das Kind eine

gefestigte Lebensstellung erreicht hat. (den Lebensunterhalt

selbst finanzieren kann)

Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung muss nur in Ausnahmefällen zu finanziert werden. Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem Abitur finanziert werden. Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich erholen, orientieren und auf das Studium vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden aber nur in Ausnahmefällen anerkannt. Unterhalt muss aber nicht immer in gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat. (Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur nach Aufforderung oder Änderung eines Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird. Das passiert nicht automatisch.)
Foto, zwei kleine Kinder auf einem Spielplatz Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Gerichtskosten/Rechner Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt zum Download
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Kindesunterhalt zahlen?

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Kindesunterhalt für

minderjährige Kinder

Ein minderjähriges Kind hat Recht auf Unterhalt, bis es in der Ausbildung ist und eigenes Arbeitseinkommen verdient. Zum Arbeitseinkommen zählt auch eine Ausbildungsvergütung. Und so lange müssen Eltern auch Kindesunterhalt zahlen. Für minderjährige Kinder spielt das Einkommen der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt, keine Rolle. Der Unterhalt richtet sich nur nach der Düsseldorfer Tabelle. Für minderjährige Kinder besteht die Unterhaltspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das Kind selbst für sich sorgen kann. Auch nach der Volljährigkeit kann aber die Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Wenn ein Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein Studium macht. Das gilt auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr. Spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch, falls das Kind keine Behinderung hat.

Was heißt Mindestunterhalt?

Das ist das Minimum, das auf jeden Fall an Unterhalt zu zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil verpflichtet, neben seinem Hauptberuf sogar noch einen Nebenjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht ausreichen um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das kann auch für volljährige Kinder gelten, wenn diese sich noch in der Schulausbildung befinden. Bei volljährigen Kinder müssen sich arbeitslose Eltern besonders um eine Arbeitsstelle bemühen.
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Berechnungstabelle
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten könnte, kann die Unterhaltsberechnung so ausfallen, dass ihm Einkommen angerechnet werden kann, das er in Vollzeit verdienen würde. Jedenfalls dann, wenn bei Teilzeitarbeit der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Das Gericht berechnet den Unterhalt dann danach, was bei Vollzeit verdient werden könnte.

Der Kindesunterhalt ist so lange

zu zahlen, bis das Kind eine

gefestigte Lebensstellung

erreicht hat. (den

Lebensunterhalt selbst

finanzieren kann)

Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung muss nur in Ausnahmefällen zu finanziert werden. Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem Abitur finanziert werden. Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich erholen, orientieren und auf das Studium vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden aber nur in Ausnahmefällen anerkannt. Unterhalt muss aber nicht immer in gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat. (Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur nach Aufforderung oder Änderung eines Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird. Das passiert nicht automatisch.)
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